Führt der Vermieter auf Wunsch des Mieters Umbaumaßnahmen auf seiner Liegenschaft durch und wird vereinbart, dass ein Teil der mit dem Umbau verbundenen Kosten dem Vermieter durch den Mieter im Wege von Kostenbeiträgen ersetzt wird und die verbleibenden Baukosten über eine erhöhte Miete beglichen werden, so stellen die geleisteten Baukostenbeiträge des Mieters umsatzsteuerpflichtige Mietvorauszahlungen

