In der Umsatzsteuer gilt als Leistender, wer die Leistungen im eigenen Namen erbringt bzw im Außenverhältnis zur Leistungserbringung verpflichtet ist.
Tritt eine ausländische Personengesellschaft (vergleichbar mit einer inländischen GmbH & Co KG) im Rechtsverkehr als Unternehmer auf, sind diese Umsätze der Gesellschaft und nicht dem Gesellschafter zuzurechnen,

