Trägt eine der drei Schwestergesellschaften, die alle eine Büroimmobilie nutzen, sämtliche Mietaufwendungen und Betriebskosten iZm der Büroimmobilie und verrechnet sie nur einen kleinen Bruchteil davon an die anderen zwei Schwestergesellschaften weiter, weil sie noch keine Tätigkeiten entfalten bzw noch keine Umsätze erwirtschaften, so ist diese Vorgehensweise nicht fremdüblich,

