§ 10 iVm § 4 Z 1 lit c UmgrStG sieht ausdrücklich vor, dass Verluste vom Abzug ausgeschlossen sind, wenn es zwischen dem Entstehen der Verluste und dem Umwandlungsstichtag zu einer qualifizierten Umfangsminderung
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

