Versuchsfahrzeuge, die ausschließlich zu Entwicklungszwecken (insb zur Gewinnung technischer Daten) eingesetzt werden, sind nach ihrer wirtschaftlichen Zweckbestimmung von vornherein nicht für die Personen- oder Güterbeförderung bestimmt und fallen daher nicht unter den Vorsteuerausschluss für Pkw
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

