Eine Differenzbesteuerung nach § 24 UStG ist zulässig, wenn derselbe Gegenstand, den der Wiederverkäufer erworben hat, wieder verkauft wird. Geht die Be- oder Verarbeitung durch den Wiederverkäufer über die Instandsetzung hinaus und wird dadurch ein .
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

