Die im § 9 Abs 1 iVm §§ 80 ff BAO normierte Haftung der Vertreter neben den durch sie vertretenen Abgabepflichtigen für die diese treffenden Abgaben trifft nicht nur die Geschäftsführer, sondern auch
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

