Strafverteidigungskosten des Geschäftsführers, die in keinen unmittelbaren und ausschließlichen Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen, stellen keine Betriebsausgaben dar.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Strafverteidigungskosten des Geschäftsführers, die in keinen unmittelbaren und ausschließlichen Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen, stellen keine Betriebsausgaben dar.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
