Ein Vorsteuerabzug aus einem Vergleichsbetrag, welcher auch nicht vorsteuerfähige Bestandteile wie bspw Prozesskostenersätze (echter Schadenersatz) sowie Zinsen und umsatzsteuerfreie Auslagen umfasst, ist zu versagen,
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

