Bei bloß irrtümlichen Fehlern in Umsatzsteuervoranmeldungen (zB Periodenverschiebung des Vorsteuerabzugs, Doppelbuchungen, Ausweisfehlern) liegt kein Finanzvergehen iSd FinStrG vor, sofern kein vorsätzliches Verhalten festgestellt werden kann.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

