Erwirbt ein Kfz-Händler ein Neufahrzeug (zB Vorführwagen), das zuvor vom Generalimporteur (ebenfalls ein Händler) zugelassen war, und veräußert dieses ohne eigene Nutzung weiter, steht ihm die NoVA-Vergütung gem § 6 Abs 7 NoVAG zu, sofern die NoVA Teil der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

