Als Arbeitnehmer gilt jede natürliche Person, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht. Solche Einkünfte liegen insbesondere dann vor, wenn Bezüge oder Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis bezogen werden.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

