Eine schulische Nachmittagsbetreuung, bei der Betreuungs-, Erziehungs-, Aufsichts- und Organisationsleistungen überwiegen, stellt eine einheitliche, komplexe Betreuungsleistung dar, für die die Steuerbefreiung für Unterrichtsleistung iSd § 6 Abs 1 Z 11 lit a und lit b UStG nicht zur Anwendung kommt.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

