Bei Vorliegen eines nicht aufgeklärten Vermögenszuwachses (zB Zufluss ungeklärter Bargeldbeträge) besteht für die Abgabenbehörde innerhalb der Verjährungsfristen gem § 207 Abs 2 und § 209 Abs 3 BAO die Möglichkeit zur Schätzung
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

