Ein Vater schenkte einem seiner drei Kinder einen Geldbetrag iHv Euro 300.000,-. Um eine Gleichbehandlung aller drei Kinder zu gewährleisten, wurde aufgrund der nicht vorhandenen Liquidität folgendes rechtliche Konstrukt gewählt: Der Vater schenkte den anderen zwei Kindern jeweils eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft; die beiden Kinder gaben Erb- und Pflichtteilsverzichte ab und legten gleichzeitig Abtretungsanbote für die erhaltenen Beteiligungen, die vom Vater jederzeit und unbefristet

