Der steuerliche Konzerntatbestand (im vorliegenden Fall gem § 9 Abs 7 KStG) kann auch über Privatstiftungen verwirklicht werden. Dem steht nicht entgegen, dass in zivilrechtlicher Hinsicht einer Privatstiftung die umfassende Konzernleitung versagt wird.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

