Die technischen Anlagen der Kunsteisbahnen und der Kegelbahn sowie die Einrichtungen zu Restaurant, Tribünentrakt, Kegelbahn und Sporthalle dienen der Verwirklichung der spezifischen Zweckbestimmung eines Sport- und Freizeitbetriebs.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

