Ein verlustbringender Betrieb einer Privatarztpraxis und eine gewinnbringende Tätigkeit für den Ärztefunkdienst stellen keine gemeinsame Beurteilungseinheit dar, weil beiden Bereichen verschiedene Strukturen zugrunde liegen und es verschiedener organisatorischer Maßnahmen bedarf.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

