Eine Zahlung unmittelbar an einen Geschäftsführer einer Firma, damit ein Geschäft mit dieser Firma abgeschlossen werden kann, kann jedenfalls einen strafbaren Tatbestand herbeiführen, sodass die Zahlung gem § 20 Abs 1 Z 5 lit a EStG nicht als Betriebsausgabe
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

