Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 21 GebG ist ein Nachtrag betreffend eine Verlängerung der Geltungsdauer eines Rechtsgeschäfts gebührenrechtlich insoweit als Neuabschluss eines selbstständigen Rechtsgeschäfts zu behandeln.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

