vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Grundsatz von Treu und Glauben: Notwendigkeit bedeutsamer Maßnahmen

Steuer-RadarAbgabenverfahrenAufsatzIryna Stetsko, Peter Pichlertaxlex-SRa 2024/200taxlex-SRa 2024, 308 Heft 10 v. 18.10.2024

Abgabenschulden können nach § 236 Abs 1 BAO auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil nachgesehen werden, sofern die Einhebung unbillig wäre.

Eine Unbilligkeit liegt insb vor, wenn der Grundsatz von Treu und Glauben verletzt wird (siehe Verordnung zur Unbilligkeit der Einhebung: VO BGBl II 2005/435), was insb dann der Fall ist, wenn:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!