Beim Verkauf eines Mietobjekts vor Erzielung eines positiven Gesamtergebnisses hat der Steuerpflichtige nachzuweisen, dass die vorzeitige Beendigung der Vermietungstätigkeit nicht von Beginn an geplant war, sondern sich erst nachträglich durch den Eintritt konkreter Unwägbarkeiten
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

