Eine von einem Unternehmer erbrachte komplexe einheitliche Leistung ist als eine "Lieferung von Gegenständen" zu qualifizieren, wenn sie sich zusammensetzt aus:
der Bereitstellung von Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge (einschließlich der Verbindung des Ladegeräts mit dem Betriebssystem des Fahrzeugs),

