Besteht in Bezug auf ein Gebäude mit mehreren Einheiten eine Vermietungsgemeinschaft und wird eine Wohneinheit an einen der Miteigentümer für seine privaten Wohnzwecke (Hauptwohnsitz) gegen Entgelt zur Nutzung überlassen, so sind die auf diese Wohneinheit entfallenden Werbungskosten (Sanierungskosten) und Vorsteuern steuerlich nicht abzugsfähig,
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

