Bei Liquidation eines ausländischen Gruppenmitglieds sind die zuvor verwerteten Auslandsverluste im Inland nachzuversteuern. Der Nachversteuerungsbetrag ist gem § 9 Abs 6 Z 7 KStG um steuerlich nicht geltend gemachte Teilwertabschreibungen zu kürzen.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

