Veruntreuungen durch den Dienstnehmer einer GmbH (Geldentnahmen auf Grundlage von Scheinrechnungen) sind keine nichtselbstständigen Einkünfte, wenn:
der Dienstnehmer faktischer Machthaber (§ 9a BAO) und faktischer Inhaber der GmbH-Anteile ist (Ehemann der formalen Geschäftsführerin, Schwager des Alleingesellschafters, tatsächliche Kapitaleinzahlung durch ihn), und

