Es liegt eine unentgeltliche Betriebsübertragung vor, wenn einerseits ein Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt und andererseits die verwandtschaftliche Stellung zwischen Übergeber und Übernehmer auf das private Motiv des Übergabevertrags schließen lässt.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

