Wurde vom Leistenden unrechtmäßig Umsatzsteuer in Rechnung gestellt (aufgrund einer Fehlbeurteilung über den Leistungsort), so muss die daraus geltend gemachte Vorsteuer vom Leistungsempfänger
Ist eine zivilrechtliche Rückforderung aufgrund der Liquidation des Leistenden unmöglich bzw übermäßig schwierig, so besteht der Anspruch des Leistungsempfängers gegenüber der Abgabenbehörde,

