Besitzt ein Steuerpflichtiger eine Liegenschaft, die mit einer Verpflichtung belastet ist, im Fall deren Veräußerung einen Teil des Kaufpreises in Erfüllung der erbrechtlichen Regelungen an seine Familienmitglieder auszuzahlen, und überträgt der Steuerpflichtige diese Liegenschaft an eine ihm anteilig zugehörige Kapitalgesellschaft, so kommt es zu keiner automatischen Übernahme der Auszahlungsverpflichtung durch die Kapitalgesellschaft, wenn nicht explizit eine Schuldübernahme

