Die Erhöhung einer Zessionsgebühr um 50 % ist angemessen und zweckmäßig, wenn die Vertragsparteien eines Forderungsabtretungsvertrags über eine Gebührenpflicht informiert waren, worauf aufgrund der vertraglichen Formulierungen "der Abtretungsvertrag wird aus gebührenrechtlichen Überlegungen im Ausland abgeschlossen" zu schließen war.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

