Bankkonten eines Einnahmen-Ausgaben-Rechners sind Betriebsvermögen, wenn sie nur betriebliche Bewegungen enthalten, abgesehen von gelegentlichen privaten Einlagen und Abhebungen (zur Anpassung des Kontostands an den Betriebsbedarf).
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

