Das durch eine österreichische Gesellschaft an ein ausländisches Joint Venture Unternehmen gewährte Gesellschafterdarlehen (rd 650 Mio Euro) ist entsprechend dem Auskunftsbescheid steuerlich verdecktes Eigenkapital und kein gem § 6 Abs 6 EStG zinspflichtiges grenzüberschreitendes Darlehen, da
unverzinslich

