Wird ein befristetes Dienstverhältnis einer Lehrerin in ein Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit geändert, so ist innerhalb einer gewissen Übergangsfrist (sechs Monate) die Verlegung des Hauptwohnsitzes an den Beschäftigungsort
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

