Die Liebhabereibeurteilung hat einkünftebezogen zu erfolgen. Daher ist das Vorliegen von Liebhaberei für Vermietungseinkünfte gem § 28 EStG ohne Berücksichtigung von stillen Reserven im Grundstück zu beurteilen, da deren Realisierung unter § 30 EStG fallen würde.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

