Der Verzicht auf die USt-Befreiung bei der Zwangsversteigerung von unternehmerisch genutzten Grundstücken (Chalets) muss spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt werden.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

