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Vorsteuerberichtigung nach Zwangsversteigerung

Steuer-RadarUmsatzsteuerAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2022/44taxlex-SRa 2022, 136 - 137 Heft 4 v. 13.4.2022

Der Verzicht auf die USt-Befreiung bei der Zwangsversteigerung von unternehmerisch genutzten Grundstücken (Chalets) muss spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt werden.

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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