Unbeschränkt Steuerpflichtige können auch Steuerberatungskosten als Sonderausgabe absetzen, die mit ausländischen Abgaben in Zusammenhang stehen.
Ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger kann daher die umfangreichen Aufwendungen für die nachträgliche Erstellung von US-Einkommensteuererklärungen

