Eine Steuerpflicht beim Austausch von Anteilen an zwei im gemeinsamen Eigentum stehenden Grundstücken ohne Ausgleichszahlung (sodass anschließend Alleineigentum an jeweils einem Grundstück besteht), hängt - wie bei der GrESt - davon ab, ob die beiden Grundstücke eine wirtschaftliche Einheit bilden.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

