Anschaffungs-Vorlaufkosten, die vor der grundsätzlichen Erwerbsentscheidung zu ihrer Vorbereitung anfallen, gehören noch nicht zu den Anschaffungskosten und können daher bei einem späteren Verkauf der Immobilie bei der Ermittlung des Veräußerungserlöses (Regeleinkünftebesteuerung) nicht abgezogen werden.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

