Ein "Kurzgutachten" mit unvollständiger Befundaufnahme oder reduzierter Gutachtensmethodik und -begründung führt nicht zur Beweislastumkehr zu Lasten der Behörde.
Das BFG nahm diverse Anpassungen in Anlehnung an Kranewitter, Liegenschaftsbewertung,
Ein "Kurzgutachten" mit unvollständiger Befundaufnahme oder reduzierter Gutachtensmethodik und -begründung führt nicht zur Beweislastumkehr zu Lasten der Behörde.
Das BFG nahm diverse Anpassungen in Anlehnung an Kranewitter, Liegenschaftsbewertung,
