Der Heimfall des errichteten Gebäudes bei Erlöschen des Baurechtes an den Grundstückseigentümer gründet sich auf § 9 Abs 1 BaurechtsG und ist daher ein gesetzlicher Grundstückserwerb gem § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG, der im Zeitpunkt der konstitutiven Löschung
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

