Der Zufluss ist bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer grundsätzlich der
Gutschriftzeitpunkt (Buchung am Verrechnungskonto),
bei einem Mehrheitsgesellschafter (Beherrschung der Gesellschafterversammlung) der Fälligkeitszeitpunkt,
Der Zufluss ist bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer grundsätzlich der
Gutschriftzeitpunkt (Buchung am Verrechnungskonto),
bei einem Mehrheitsgesellschafter (Beherrschung der Gesellschafterversammlung) der Fälligkeitszeitpunkt,
