Aufgezwungene Anwaltskosten (wegen eingebrachter Scheidungsklage des Ehepartners) können nur bei Vorliegen besonderer Gründe zwangsläufig und damit eine außergewöhnliche Belastung sein, da keine Anwaltspflicht
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

