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Tilgungsgewinn aus notleidenden unverzinslichen Forderungen nicht steuerpflichtig

Steuer-RadarErtragsteuernAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2022/130taxlex-SRa 2022, 321 Heft 10 v. 21.10.2022

§ 27 Abs 3 EStG erfasst nur Veräußerungs- und Tilgungsgewinne aus verzinslichen Forderungen und aus Nullkuponanleihen.

Tilgungsgewinne von aus Risikogründen unter dem Nominale gekauften (notleidenden) unverzinslichen Forderungen sind nach VwGH 11.

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