Der Hälftesteuersatz für die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils (Komplementär-Anteil an KG) wegen Aufgabe der aktiven Erwerbstätigkeit steht nicht zu, wenn der Veräußerer bereits wenige Monate später (Beginn des Folgejahres) eine geringfügige Beschäftigung
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

