Wurde die verkaufte Liegenschaft ursprünglich von der Ehefrau und ihren Eltern um Euro 400.000,- erworben und eine nachträgliche Besserungszahlung iHv Euro 200.000,- für den Fall des gewinnbringenden Weiterverkaufs der Liegenschaft vereinbart, so stellt diese durch den nunmehrigen Verkauf ausgelöste Besserungszahlung .
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

