Wurde der Hauptwohnsitz bereits 2014 in eine neu angeschaffte Wohnung verlegt und konnte die alte Hauptwohnsitzwohnung wegen überhöhter Preisvorstellung erst 2017 verkauft werden, so steht für die alte Wohnung die Hauptwohnsitzbefreiung nicht mehr zu.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

