Deklariert der in Deutschland ansässige Vermieter von zwei inländischen Wohnungen die Mieteinkünfte (jährlich rd Euro 10.000,-) nicht in Österreich, weil er der Meinung war, es ergebe sich aufgrund des Stufentarifs keine österr Steuerpflicht (die Hinzurechnungsbestimmung gem § 102 Abs 3 EStG für beschränkt Steuerpflichtige iHv Euro 9.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

