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Kein Vorsteuerabzug bei falscher Angabe des Leistungserbringers

Steuer-RadarUmsatzsteuerAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2021/82taxlex-SRa 2021, 226 Heft 6 v. 11.6.2021

Es fehlt an den materiellen Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug, wenn eine Leistung zwar erbracht wurde, jedoch die rechnungsausstellende Gesellschaft (insolventes Scheinunternehmen) nicht auch tatsächliche Leistungserbringerin

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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