Ein Schotterabbauvertrag, bei dem das Entgelt nicht nach Zeitdauer (Bestandsvertrag) und nicht nach der Abbaumenge (Kaufvertrag), sondern nach der betroffenen Abbaufläche (zwecks erhöhter Absicherung für den Grundeigentümer) berechnet wird (Einmalbetrag von Euro 18,40 pro m2 beanspruchter Abbaufläche), ist nach dem überwiegenden rechtlichen bzw wirtschaftlichen Zweck und Gesamtbild ein (nicht gebührenpflichtiger)

