Stipendien für wissenschaftliche Tätigkeiten (zB Dissertationsstipendien) sind selbständige Einkünfte, wenn sie wirtschaftlich Einkommensersatz darstellen. Ein Einkommensersatz ist jedenfalls auszuschließen, wenn die Stipendien insgesamt unter der Höchststudienbeihilfe für Selbsterhalter gem § 27 StudFG (2017 Euro 715,- monatlich) liegen.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

